
Ganzheitlicher Brandschutz für Ihr Unternehmen
Brandschutz ist mehr als nur Pflicht – er ist ein zentraler Bestandteil eines sicheren und verantwortungsvoll geführten Unternehmens. Die gesetzlichen Anforderungen sind komplex und umfassen sowohl den vorbeugenden als auch den abwehrenden Brandschutz. Hinzu kommen wichtige Vorschriften der Versicherer und branchenspezifische Regelungen.
Damit Sie den Überblick behalten, stehen wir Ihnen als kompetenter Partner mit umfassender Beratung und praxiserprobten Lösungen zur Seite.
Unsere Leistungen im Überblick
Ausstattung & Technik
Wir beraten Sie bei der Auswahl, Anschaffung und Wartung von Brandschutzausrüstung – passend zu Ihrem Unternehmen und den geltenden Anforderungen:
- Handfeuerlöscher
- Fahrbare Löschgeräte
- Feuerlöscher-Wartungsservice nach DIN 14406
Schulungen & Unterweisungen
Gut geschulte Mitarbeitende sind im Ernstfall entscheidend. Unsere Schulungen sind praxisnah, gesetzeskonform und auf Ihre Branche abgestimmt:
- Brandschutzunterweisungen (rechtssicher & praxisnah)
- Ausbildung von Brandschutzhelfern nach ASR A2.2
- Ausbildung von Räumungs- und Evakuierungshelfern
- Feuerlöschtrainings mit realitätsnahen Übungsszenarien
- Durchführung und Auswertung von Evakuierungsübungen
Dokumentation & Planung
Wir erstellen für Sie alle erforderlichen Unterlagen und übernehmen auf Wunsch die Funktion des externen Brandschutzbeauftragten:
- Brandschutzordnungen nach DIN 14096
- Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN 23601
- Feuerwehrpläne nach DIN 14095
- Gefährdungsbeurteilungen mit Fokus auf Brandrisiken
- Externer Brandschutzbeauftragter inkl. Betreuung und Nachweisführung
Kontaktieren Sie uns
Sie haben Fragen oder möchten ein Angebot? Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
📞 +49 07141 488 13 21FAQ
Wann muss ein Unternehmen einen Brandschutzhelfer ausbilden?
Nach ASR A2.2 müssen mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein – bei erhöhter Brandgefährdung auch mehr.
Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre durch eine befähigte Person gewartet werden – unabhängig davon, ob sie benutzt wurden.
Was kostet eine Brandschutzschulung oder Feuerlöschübung?
Die Kosten richten sich nach Teilnehmerzahl, Schulungsumfang und ob ein Praxisteil mit Löschtrainern enthalten ist. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot.