
Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß
BetrSichV und TRBS 1201
Arbeitsmittel unterliegen gesetzlichen Prüfpflichten, die sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201) ergeben. Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitsmittel in regelmäßigen, angemessenen Zeitabständen durch eine zur Prüfung befähigte Person überprüfen zu lassen. Die Prüffristen richten sich dabei nach der Gefährdungsbeurteilung sowie nach Art, Nutzungshäufigkeit und Beanspruchung der Arbeitsmittel.
Die Prüfung dient der Sicherstellung, dass sich die Arbeitsmittel in einem sicheren Zustand befinden und keine Gefährdung für Beschäftigte besteht.
Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
Gemäß § 3 und § 10 der Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung alle erforderlichen Maßnahmen zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln zu ermitteln und die Ergebnisse zu dokumentieren. Dies umfasst insbesondere:
- Die Festlegung von Prüfarten /z.B. Erstprüfung, wiederkehrende Prüfung, außenordentliche Prüfung)
- Die Festlegung von Prüffristen
- Die Auswahl befähigter Personen
- Die lückenlose Dokumentation der durchgeführten Prüfungen
Auch sogenannte „Altmaschinen“ – Maschinen ohne CE-Kennzeichnung, die vor dem 01.01.1995 in Betrieb genommen wurden, unterliegen dieser Prüfungspflicht.
Diese sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung ebenso im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten und sicherheitstechnisch zu beurteilen.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem die Prüfung folgender Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte, fahrbare Arbeitsbühnen, Gerüste
- Regale, z. B. Fachboden- oder Palettenregale gemäß DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061
- Zurr- und Anschlagmittel, z. B. Ketten, Seile, Gurte
- Kraftbetriebene Türen und Tore, z. B. Sektionaltore, Rolltore
- Flurförderzeuge (FFZ), insbesondere Gabelstapler und Hubwagen
- Hebehilfen und Lastaufnahmeeinrichtungen
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3)
- Einschätzung und Bewertung von Altmaschinen (E-ALMA) nach BetrSichV
Prüfung durch befähigte Personen
Unsere Prüfungen erfolgen ausschließlich durch befähigte Personen im Sinne der TRBS 1203. Diese verfügen über die notwendige Fachkenntnis, Berufserfahrung und Weiterbildung, um den sicheren Zustand von Arbeitsmitteln sachkundig zu beurteilen.
Rechtssicherheit durch professionelle Prüfungen
Mit unseren Dienstleistungen erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern sorgen auch für einen kontinuierlich sicheren Betrieb Ihrer Arbeitsmittel. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung oder Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Kontaktieren Sie uns
Sie haben Fragen oder möchten ein Angebot? Rufen Sie uns an oder füllen Sie das Formular aus – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
📞 +49 07141 488 13 21FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitsmittel und einem Betriebsmittel?
Welche Prüffristen gibt es?